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   VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19   

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VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19 (https://dejure.org/2019,12794)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2019 - 12 B 14/19 (https://dejure.org/2019,12794)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2019 - 12 B 14/19 (https://dejure.org/2019,12794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 23 Abs 3 Nr 2 BeamtStG, § 80 Abs 5 VwGO
    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit rechtsextremistischem oder neonazistischem Gedankengut

  • Wolters Kluwer

    Entlassung; Probebeamter; Rechtsextremismus; Verfassungstreue; Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 6).

    Staatliche Stellen sind aufgrund ihrer Berechtigung, auf rechtsextremistische Aktivitäten besonders sensibel zu reagieren, gleichzeitig verpflichtet, den Vorwurf des Sympathisierens mit rechtsextremistischem oder gar neonazistischem Gedankengut nicht vorschnell zu erheben (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 17).

    Auch können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel an der Eignung des Beamten auslösen (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 40; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 12, 17).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Die Prognoseentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 34).

    Das Gericht, das die Eignung des Beamten nicht selbst beurteilen darf, ist auf die Überprüfung der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Dienstherrn getroffenen Beurteilung anhand der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 41).

    Auch können mehrere Elemente, die je für sich ein negatives Urteil nicht stützen könnten, in ihrer Gesamtheit rechtserhebliche Zweifel an der Eignung des Beamten auslösen (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 40; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 12, 17).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Zwar war die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu diesem Zeitpunkt noch nicht - wie mittlerweile (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Tenor zu 9.) - verfassungsgerichtlich festgestellt.

    Mit den Formulierungen "Unsere Identität als Volk zu wahren" als auch der zusammenhängenden Verwendung von "wir Deutschen [sic!] als Volk" und "als Gemeinschaft" verwendete er tatsächlich Schlüsselwörter, wie sie für die verfassungsfeindliche Ideologie der NPD typisch sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 667 und 746 sowie Tenor zu 9a).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Fehlt es an dieser, kann ihnen von den Bürgern nicht das zur Wahrnehmung des öffentlichen Amtes erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Ihnen kann von den Bürgern nicht das zur Wahrnehmung des öffentlichen Amtes erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Das ist auch der Fall, wenn er nach seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nicht die Gewähr dafür bietet, dass jeder Zeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 16 m. w. N.).

    Die Prognoseentscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 1983 - 2 C 89.81 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris, Rn. 34).

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 17.1778

    Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten wegen Verletzung von

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Indem er jedoch unter anderem darauf abstellt, dass es mit dem Ziel der Wahrung von Akzeptanz und Legitimation des öffentlichen Dienstes gegenüber der Bevölkerung nicht vereinbar sei, einen Justizvollzugsbeamten, der daran zweifeln lasse, sich mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und deren Einhaltung zu bekennen, "im Dienst zu belassen", wird erkennbar, dass er auch das dem Sofortvollzug entgegenstehende Interesse des Antragstellers - den Verbleib im Dienst - bei der Anordnung des Sofortvollzugs berücksichtigt hat (im Ergebnis wie hier VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 4).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 CS 17.1778 -, juris, Rn. 6).

  • VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Teilnahme an rechter Demo bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde "gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat" (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris, Rn. 7; ebenso VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 8 AS 19.40002 u. a. -, juris, Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 12 B 42/18 -, juris, Rn. 6).
  • VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 2 S 16.785

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19
    Für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht diesbezüglich kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 S 375/11 -, juris, Rn. 12).
  • VG München, 19.08.2013 - M 21 S 13.3328

    Entlassung einer Probebeamtin; Sofortvollzug

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

  • VGH Bayern, 22.02.2019 - 8 AS 19.40002

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2011 - 4 MR 1/10

    Verbot eines Vereins wegen Zuwiderlaufens gegen Strafgesetze

  • VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Rückforderung

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